Wettbewerbsrecht (Antitrust)

Wir vertreten spanische und internationale Unternehmen im Rahmen von Verfahren zur Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen oder Disziplinarverfahren bezüglich wettbewerbsbeschränkenden Praktiken, welche von spanischen und europäischen Wettbewerbsbehörden eingeleitet werden. Wir leisten unseren Mandanten Rechtsbeistand in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit, welche kartellrechtlichen Bezug aufweisen, u.a. im Bereich horizontaler Absprachen unter Wettbewerbern oder vertikaler Absprachen mit Lieferanten und/oder Vertriebspartnern. Wir wirken mit an der Erstellung und Durchführung von Compliance Programmen mit Bezug auf kartellrechtliche Aspekte.

In unserer Praxisgruppe Antitrust arbeiten wir in Angelegenheiten, die Bezug zu kartellrechtlichen Verfahren und zum Recht des unlauteren Wettbewerbs haben, intensiv mit den Praxisgruppen für Verwaltungsrecht und Konfliktlösung (litigation) : Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsentscheidungen; Beratung über spezifische Regelungen bestimmter Wirtschaftssektoren (Lebensmittelindustrie, Energiewirtschaft, u.a.); Schadensersatzansprüche wegen Wettbewerbsverstößen.

Spezialisiert auf:

  • Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen: Vertretung vor den Kartellbehörden Spaniens (Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia) und/oder der Europäischen Kommission; Koordinierung von Anmeldeverfahren in mehreren Jurisdiktionen; Gestaltung und Verhandlung von Bedingungen und Auflagen; Disziplinarverfahren aus der Verletzung von Anmelde- oder Anzeigepflichten.
  • Disziplinarverfahren aufgrund restriktiver horizontaler bzw. vertikaler Absprachen; kartellrechtliche Selbstanzeigen (leniency Programme) und Beistand bei kartellrechtlichen Durchsuchungen.
  • Verfahren wegen Missbrauchs individueller oder kollektiver marktbeherrschender Stellungen, Verfahren aufgrund unlauteren Wettbewerbs, Fälle von Vertragskündigungen.
  • Beratung im Hinblick auf Kooperationen mit Wettbewerbern: Vereinbarungen zu gemeinsamen Einkauf, Produktion oder Vertrieb.
  • Beratung im Hinblick auf Kooperationen mit Lieferanten und Vertriebspartnern: Beschaffung, Outsourcing, Lohnveredelung (toll processing), exklusiver Vertrieb, selektiver Vertrieb, Franchising, u.a.
  • Präventive kartellrechtliche Beratung; Erstellung und Durchführung von Compliance Programmen.
  • Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse oder Entscheidungen der Kartellbehörden.
  • Schadensersatzklagen aufgrund kartellrechtlicher Verstöße.