Verwaltungrecht und Bauplanungsrecht

Unsere Praxisgruppe Verwaltungsrecht und Bauplanungsrecht befasst sich mit der sowohl an Unternehmen und Privatpersonen gerichteten Beratung in verwaltungsrechtlichen Fragen. Außergerichtlich erstreckt sich unser Dienstleistungsangebot auf die Erstellung von rechtlichen Gutachten und Prüfberichten, im Zusammenhang mit Due Diligence Prüfungen oder im Rahmen der Entwicklung neuer Projekte.

Daneben verfügen wir in diesem Tätigkeitsfeld über weitreichende Erfahrung in der Vertretung der Interessen unserer Mandanten in ihren Rechtsbeziehungen zur Öffentlichen Hand, sowohl in der Durchführung von Verwaltungsverfahren wie auch vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Unser Praxisbereich Bauplanung bietet Rechtsberatung in allen Bereichen des Bauplanungsrechts, häufig in enger Kooperation mit unserer Praxisgruppe für Immobilienrecht.

Spezialisiert auf:

  • Verträge und Abkommen mit der Öffentlichen Hand.
  • Öffentliches Eigentum: Gewässer, Küsten, Minen, Häfen und Flughäfen.
  • Werbung.
  • Subventionen und Beihilfe.
  • Verfahren bezüglich Immobilienkataster.
  • Bauplanungsrecht, städtebauliche Verwaltung und planungsrechtliche Vereinbarungen mit der öffentlichen Hand.
  • Enteignungen im Rahmen von Bauplanungsverfahren, Lizenzen, bauplanrechtliche Genehmigungen und Umweltgenehmigungen.
  • Due Diligence Verfahren.
  • Bauplanungsmäßige Ordnungswidrigkeits- und Schutzverfahren.
  • Teilnahme an Bauplanungsverfahren sowie.
  • Rechtliche Vertretung in Verfahren vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch alle Instanzen.