Handels-und Gesellschaftsrecht

Die seit der Kanzleigründung bestehende Praxisgruppe für Handels- und Gesellschaftsrecht ist  die größte der Praxisgruppen der Kanzlei und deckt alle Bereiche des Handelsrechts im weitesten Sinne ab, inklusive Gesellschaftsrecht und Handelsvertragsrecht, mit besonderem Schwerpunkt auf transnationalen Handelsverträgen.

In dieser Praxisgruppe verfügen wir wiederum über sehr spezialisierte Arbeitsgruppen für bestimmte Rechtsbereiche wie Fusionen und Übernahmen von Unternehmen (M&A), Bankrecht, neue Technologien oder Immobilienrecht.

Spezialisiert auf:

  • Gesellschaftsrecht.
  • Umstrukturierungen von Unternehmen.
  • Corporate Governance.
  • Fusionen und Übernahmen.
  • Due Diligence Verfahren.
  • Unternehmenskooperationen und Joint Venture Verträge.
  • Finanzielle Restrukturierungen.
  • Versicherungsrecht.
  • Internationaler Handel.
  • Transport und Logistik.
  • Kauf- und Verkaufstransaktionen und Finanzierung von Immobilien.
  • Immobilienbezogene Verträge, Miet- und Pachtverträge.
  • Bauvorhaben und Bebauung von Immobilien.