Immobilienrecht

Die Anwälte unserer Praxisgruppe für Immobilienrecht haben weitreichende Erfahrung in der Beratung jeglicher Fragen im Zusammenhang immobilien- und baurechtrechtlicher Projekte, sowohl für spanische, wie auch  für internationale Mandanten. Wir beraten Investmentfonds, Institutionen, Unternehmen, Privatpersonen, Bauträger und Immobiliengesellschaften, u. a., ggfs. in enger Zusammenarbeit  mit unseren anderen Praxisgruppen, insbesondere Steuerrecht, vertragsrechtliche Aspekte, Banking & Finance, Arbeitsrecht, Konfliktlösung (litigation), Umweltrecht und Bauplanungsrecht.

Spezialisiert auf:

  • Bauvorhaben, Investition und Finanzierung bezüglich Immobilienprojekten.
  • Bauträgerverträge-, technische Werk und Dienstverträge, Bauverträge.
  • Gestaltung von Immobilienkomplexen.
  • Miet- und Pachtverträge, insbesondere von Gewerbeimmobilien.
  • Veräußerung und Anschaffung von Immobilien und Immobiliengesellschaften.
  • Finanzierungsgeschäfte für jegliche Art von Immobilienprojekten.
  • Beratung zur Bautragung und Bauausführung, Erstellung und Verhandlung von Kaufverträgen, Pacht- und Betreiberverträgen für das Gaststättengewerbe im weiteren Sinne (Hotels).
  • Verkauf von in Bauausführung befindlichen Immobilienprojekten an institutionelle oder private Investoren, Immobilienfonds oder Endabnehmer.