Insolvenzrecht

Unsere Praxisgruppe für Insolvenzrecht bietet Lösungen für jegliche Problemstellungen im Zusammenhang mit Insolvenzen von Unternehmen an. Wir bieten unter Beachtung arbeits-, steuer- und verwaltungsrechtlicher Fragen multidisziplinäre Lösungen an.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Verwaltung von Forderungen zugunsten von Insolvenzgläubigern, wie auch bei der Erarbeitung von Insolvenzanträgen im Namen des Schuldners. Wir betreiben die Forderungen unserer Mandanten und führen alle notwendigen Tätigkeiten durch, um den Erhalt der ausstehenden Beträge zu erzielen oder eventuelle Schäden zu begrenzen, soweit die Zahlung seitens des Schuldners nicht möglich ist. Wir haben namhafte Finanzkonzerne bei der Betreuung derjenigen Aktiva beraten, welche als Sicherheiten dienen und von der Insolvenz betroffen sind, einschließlich der Vollstreckung hypothekarischer und sonstiger Sicherheiten.

Darüber hinaus bieten wir auch Rechtsberatung bei Privatinsolvenzverfahren an.

Bei der Vertretung des Insolvenzschuldners führen wir die Insolvenzanmeldung oder die Anmeldung von Verhandlungen mit den Gläubigern zur Abwendung einer Insolvenz (pre-concurso) durch, und betreuen und führen in diesem Zusammenhang das Gerichtsverfahren in sämtlichen Phasen, einschließlich der Mitwirkung bei der Verwaltung des insolventen Unternehmens und, im Falle des Erhalts der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, der Erstellung eines Insolvenzplans. Im Falle einer Masseverwertung, bemühen wir uns um  enge Kooperation mit allen betroffenen Parteien, um den Schaden für alle Beteiligten zu begrenzen. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dem sogenannten Qualifikationsverfahren innerhalb der Insolvenz, in welchem die eventuelle Haftung der Geschäftsführung aufzuklären ist.

Bei der Gläubigervertretung betreuen wir den Gläubiger fortlaufend während des Insolvenzverfahrens und führen alle innerhalb des rechtlichen Rahmens angemessenen Handlungen durch, um einen Insolvenzplan zu ermöglichen, der weitestgehend die Interessen des Gläubigers berücksichtigt. Je nach Bedarf, legen wir im Wege Inzident- Rechtsmittel ein, sei es gegen den Insolvenzgläubiger, um diesen dazu anzuhalten sowohl zur Anerkennung wie zur Einordnung von Forderungen gesetzeskonform zu agieren, sei es um Insolvenzanfechtungen zu erwirken oder den Insolvenzplan durchzusetzen.