Konsumgüter und Einzelhandel

Marimón Abogados verfügt über eine breitgefächerte Expertise in der Rechtsberatung von Unternehmen, und derer Filialen in Spanien, der Retail- und Konzumgüterbranche. Wie betreuen regelmäßig unsere Mandanten dieser Branchen in den gesellschafts-, handels- und vertragsrechtlichen und regulatorischen Fragen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten durch die Erstellung, Nachprüfung und Aushandlung von Handelsverträgen jeglicher Art, einschließlich Franchise-, Vertriebs-, Agentur-, Logistikverträgen, Vertraulichkeitsvereinbarungen und Mietverträgen (insbesondere von Geschäftslokalen) unter anderem.

Unser im Retailsektor spezialisiertes Team berät Unternehmen der Branche u.a. zu Rechtsfragen des Wettbewerbsrecht, des elektronischen Handels (e-commerce), wie z.B. Internet-Käufe und Website-Inhalt, und zu Verbraucher- und Datenschutzfragen. Darüber hinaus beraten wir, unter Mitwirkung unserer Praxisgruppe für Arbeitsrecht, in beschäftigungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einstellungen und Entlassungen von Arbeitsnehmern, Sozialversicherung, Arbeitsschutz, Vergütung und Nebenleistungen der Arbeitnehmer, Führungskräfte oder Arbeitnehmer im Auslandseinsatz (expatriates).